MIFID - Mehr Transparenz und harmonisierter Wettbewerb im Wertpapiergeschäft
Kaum haben Banken sich mit der Umsetzung von Basel II, IFRS und Sarbanes Oxley
auseinandergesetzt, beherrscht eine neue Abkürzung das aktuelle Geschehen: MiFID.
Die „Markets in Financial Instruments Directive“, am 21. April 2004 als EU-Rahmenrichtlinie
beschlossen, gilt als wesentlicher Teil des Financial Services Action Plan (FSAP),
mit dem die EU-Kommission einen einheitlichen Binnenmarkt schaffen will.
MiFID löst das bisherige Regelwerk für Wertpapierdienstleistungen von 1993 ab
und sieht im Kern vor, den Anlegerschutz zu stärken und den grenzüberschreitenden
Wettbewerb der Markteilnehmer in Europa zu verbessern.
Stichtag für die Umsetzung von MiFID ist der 01. November 2007
In einem vierstufigen Gesetzgebungsverfahren will die EU- Kommission die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts spätestens am 01.11.2007 erreichen. Für die nötigen Vorbereitungen und die Umsetzung bei den Unternehmen bleibt also nur noch wenig Zeit. Durch die vorliegenden Vorentwürfe der technischen Durchführungsbestimmungen (zweite Stufe des Komitologieverfahrens) ist erkennbar, welche enormen Anstrengungen Banken zur Umsetzung unternehmen müssen. Erschwerend kommt hinzu, dass über die Ausgestaltung wesentlicher Regelungen im nationalen Kontext der Gesetzgebung noch keine endgültige Klarheit herrscht.
